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Informationen für Spanien Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: 1
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 2
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis
Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, ausgenommen sind EU-Bürger.
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ( Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Irland (Rep.) und Rumänien).


Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 12 Jahren.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. 

Türken: Reisepass. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b)  [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die weiterreisen ohne den Transitraum zu verlassen und aus dem Schengen-Raum ausreisen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Visaarten
Es gibt verschiedene Einreisevisa, je nach Dauer und Zweck der Einreise.

Gültigkeitsdauer
6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.

Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen ).

Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen ).

Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Papageien und Sittiche aus Kambodscha, China (VR), Indonesien, Japan, Süd-Korea, Laos, Pakistan, Thailand und Vietnam dürfen nicht nach Spanien verbracht werden.

 
 
Kontaktadressen
Königlich Spanische Botschaft
Lichtensteinallee 1, D-10787 Berlin
Tel: (030) 254 00 70. Fax: (030) 25 79 95 57. Konsularabt .: Tel: (030) 254 00 71 61. Fax: (030) 25 40 07 420.
E-Mail: embespde@mail.mae.es , Konsularabt .: s-cberlin@t-online.de
Internet: http://www.spanischebotschaft.de oder http://www.info-spanischebotschaft.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt .: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.

Königlich Spanische Botschaft
Argentinierstraße 34, A-1040 Wien
Tel: (01) 505 57 88. Fax: (01) 50 55 78 81 25.
E-Mail: embespat@mail.mae.es
Internet: http://www.mae.es/Embajadas/Viena/es/home
Mo-Fr 09.15-13.15 Uhr.
Honorarkonsulate in Graz, Linz, Rankweil, Salzburg und St. Pölten.

Königlich Spanische Botschaft
Kalcheggweg 24, CH-3000 Bern 15
Postanschrift: CP 99, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 350 52 52. Fax: (031) 350 52 55.
E-Mail: emb.berna@mae.es
Internet: http://www.mae.es/embajadas/berna/es/home
Mo-Fr 08.00-15.30 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Bern (Tel: (031) 356 22 20), Genf (Tel: (022) 749 14 60) und Zürich (Tel: (044) 368 61 00). Konsularagenturen in Basel und Bellinzona.

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