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Reisepass, Visum und Botschaften > Mexiko
 
Informationen für Mexiko Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Ja
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig sein.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass. Der Kinderausweis wird nicht akzeptiert.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken : Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste sind bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.

Touristenkarte:  
Wird nur Touristen und Geschäftsreisenden erteilt, aber nicht Reisenden ausgestellt, die in Mexiko eine Arbeit suchen und aufnehmen wollen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für drei Monate ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet werden. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient oder im Rahmen einer Geschäftsreise liegt und, dass ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden.
Touristenkarten können u.a. von Staatsbürgern der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:
(a) [1] einige EU-Länder und Schweiz (für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz ( nur für Touristen ) und Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Schweden und Ungarn (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
(b) [1] weitere EU-Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Estland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);

Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Gültigkeitsdauer
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (einmalige Verlängerungsmöglichkeit für höchstens 3 weitere Monate bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsreisedokument und Technikervisum: Je nach Nationalität verschieden. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Antragsstellung:  Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).

Antragstellung
Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).

Aufenthaltsgenehmigung
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.

Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Art des Visums.

Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 5 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Impfzertifikat gegen Tollwut und für Vögel eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium benötigt.

 
 
Kontaktadressen
Mexikanische Botschaft
Klingelhöferstraße 3, D-10785 Berlin
Tel: (030) 269 32 30. Fax: (030) 269 32 37 00. Konsularabt .: Tel: (030) 269 32 33 32/34. Fax: (030) 269 32 33 25.
E-Mail: mail@embamexale.de
Internet: http://portal.sre.gob.mx/alemania
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt .: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 29 98 75 17/18). Honorarkonsulate in Bremen, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.

Mexikanische Botschaft
Operngasse 21, 10. Stock, A-1040 Wien
Tel: (01) 310 73 83. Fax: (01) 310 73 87. Konsularabt. : Tel: (01) 310 73 83 33.
E-Mail: embamex@embamex.or.at
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr) und 15.00-1800Uhr (tel. Anfragen).

Mexikanische Botschaft
Bernastrasse 57, CH-3005 Bern
Tel: (031) 357 47 47. Fax: (031) 357 47 48.
E-Mail: embamex1@swissonline.ch
Internet: http://www.sre.gob.mx/suiza
Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Honorarkonsulate in Basel, Genf, Lugano und Zürich.

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