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Reisepass, Visum und Botschaften > Malaysia
 
Informationen für Malaysia Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
Allen Besuchern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen nach Malaysia reisen, wird bei der Ankunft ein Visit Pass (Besucherpass) ausgestellt. Inhaber eines Besucherpasses dürfen keine Arbeit aufnehmen oder Geschäfte eröffnen.

Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung mit Lichtbild  im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum
Von der Visumpflicht ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für touristische oder private Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.


Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss

Transit
Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum.

Visaarten
Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.

Gültigkeitsdauer
Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.

Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen ). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.

Bearbeitungszeit
Je nach Nationalität verschieden.

Einreisebeschränkungen
Schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden.

Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.

Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.

 
 
Kontaktadressen
Botschaft von Malaysia
Klingelhöferstraße 6, D-10785 Berlin
Tel: (030) 885 74 90. Fax: (030) 88 57 49 50.
E-Mail: mwberlin@malemb.de
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Publikumsverkehr) und 12.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr (tel. Auskünfte).
Generalkonsulat in Frankfurt, Honorargeneralkonsulate in Böblingen bei Stuttgart und Hamburg.

Botschaft von Malaysia
Florisdorfer Hauptstraße 1-7, Florida Tower, 24. Stock, , A-1210 Wien
Tel: (01) 505 10 42. Fax: (01) 505 79 42.
E-Mail: embassy@embassymalaysia.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Botschaft von Malaysia
Jungfraustraße 1, CH-3005 Bern
Tel: (031) 350 47 00. Fax: (031) 350 47 02.
E-Mail: malberne@greenmail.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

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