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Reisepass, Visum und Botschaften > Japan
 
Informationen für Japan Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis:
 Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Schweizer:  Eigener Reisepass.

Türken : Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder ( Ausnahme: [1] Visumpflicht besteht für Rumänien), Schweiz und Türkei.

Visaarten
U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.

Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen ). Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.
Die Antragstellung für ein Working Holiday Visum muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.

Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.

Einreisebeschränkungen
Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.

Meldepflicht
Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.

Dokumente bei der Einreise
Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts
Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen.
Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.

Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Vögeln muss eine Importbestätigung bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens vorgewiesen werden.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: http://www.maff-aqs.go.jp ) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Für Nagetiere wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.

 
 
Kontaktadressen
Japanisches Informations- und Kulturzentrum der Japanischen Botschaft
Schottenring 8, A-1010 Wien
Tel: (01) 533 85 86. Fax: (01) 533 85 93.
E-Mail: info@embjp.at
Internet: http://www.at.emb-japan.go.jp
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.30 Uhr.

Japanische Botschaft
Hiroshimastraße 6, D-10785 Berlin
Tel: (030) 21 09 40. Fax: (030) 21 09 42 22. Konsularabt.: Tel: (030) 21 09 41 59. Fax: (030) 21 09 42 28.
E-Mail: info@botschaft-japan.de oder consular@botschaft-japan.de (konsularische Angelegenheiten).
Internet: http://www.botschaft-japan.de
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen). Konsularabt.: 09.00-12.15 Uhr und 14.00-16.30 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg und München. Honorarkonsulat in Stuttgart.

Japanische Botschaft
Heßgasse 6, A-1010 Wien
Tel: (01) 53 19 20. Fax: (01) 532 05 90.
E-Mail: info@embjp.at
Internet: http://www.at.emb-japan.go.jp
Mo-Do 09.00-17.30 Uhr, Fr 09.00-17.00 Uhr (kein Publikumsverkehr).

Konsularabteilung der Botschaft
Schottenring 8, A-1010 Wien
Tel: (01) 53 19 20. Fax: (01) 532 26 07.
E-Mail: consul@embjp.at
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr.

Japanische Botschaft
Engestrasse 53, CH-3012 Bern
Postanschrift: Postfach 51, CH-3000 Bern 9.
Tel: (031) 300 22 22. Fax: (031) 300 22 55. Konsularabt.: Fax: (031) 300 22 56.
E-Mail: eojs@bluewin.ch
Internet: http://www.ch.emb-japan.go.jp
Mo-Fr 09.00-17.15 Uhr (tel. Anfragen). Konsularabt: 09.00-11.30 und 14.00-16.30 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Genf. Konsulat in Zürich.

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