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Reisepass, Visum und Botschaften > Italien
 
Informationen für Italien Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
(a) Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
(b) Die folgenden Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.

Reisepass
Allgemein erforderlich. Staatsangehörige eines EU-Landes können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen Reisepass einreisen (Aufgrund  privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen kann auf Flughäfen ein abgelaufener Reisepass zu Problemen führen. Ein gültiger Reisepass ist deshalb empfehlenswert.). Alle anderen Nationalitäten benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder ( ausgenommen sind Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)) und Schweiz;

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken : Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 16 Jahren.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Visaarten
Transitvisum und Einreisevisum (Touristen- oder Geschäftsvisum).

Gültigkeitsdauer
Einreisevisum: Maximal 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung an. Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).

Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen ).

Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreise mit Haustieren
Sittiche und Papageien aus allen Ländern benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist und dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 
 
Kontaktadressen
Italienische Botschaft
Hiroshimastraße 1-7, D-10785 Berlin
Konsularabteilung: Hildebrandstraße 1, D-10785 Berlin
Tel: (030) 25 44 00. Fax: (030) 25 44 01 16. Konsularabt.: Tel: (030) 25 44 01 00. Fax: (030) 25 44 01 49.
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it
Internet: http://www.ambberlino.esteri.it
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (telefonisch). Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 08.30-12.30 Uhr, Mi 14.00-17.30 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Konsulate ohne Visumerteilung in Dortmund, Freiburg/Br., Nürnberg und Saarbrücken. Honorarkonsulat in Bremen. Konsularagenturen ohne Visumerteilung in Mannheim und Wolfsburg.

Italienische Botschaft
Rennweg 27, A-1030 Wien
Tel: (01) 712 51 21. Fax: (01) 713 97 19. Konsularabt.: Tel: (01) 713 56 71/72. Fax: (01) 715 40 30.
E-Mail: ambasciata.vienna@esteri.it
Internet: http://www.ambvienna.esteri.it
Mo-Do 08.30-13.00 und 13.30-18.00 Uhr, Fr 08.00-13.00 Uhr, 13.30-16.00 Uhr (tel. Auskunft).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Innsbruck (Tel: (0512) 58 13 33). Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Bregenz, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Italienische Botschaft
(ohne Visumerteilung)
Elfenstrasse 14, CH-3006 Bern
Tel: (031) 350 07 77. Fax: (031) 350 07 11.
E-Mail: ambasciata.berna@esteri.it
Internet: http://www.ambberna.esteri.it
Mo-Do 08.30-17.30 Uhr, Fr 08.30-16.30 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Basel, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich. Konsulate mit Visumerteilung in Bern und St. Gallen. Konsularagenturen in Chur, Neuchâtel (Neuenburg), Sion und Wettingen.

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