Informieren
Last Minute
Urlaub 08/09
Flüge
Hotel
Ausrüstung

Reisepass, Visum und Botschaften > Großbritannien und Nordirland
 
Informationen für Großbritannien und Nordirland Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
Mehr Infos über Großbritannien und Nordirland
 
 

Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Ja
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder ( Ausnahme : Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass) und Schweiz;
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines begleitenden Elternteils (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder erhalten Visa mit dem Vermerk

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz.

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsangehörige : Von dieser Regelung ausgenommen sind u.a. türkische Staatsbürger, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen.

Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.

Antragstellung
Alle Antragsteller, die ein Visum für Großbritannien beantragen, müssen ihre Anträge persönlich beim Dienstleistungspartner des Britischen Generalkonsulats, der Computer Sciences Corporation (CSC) in Düsseldorf, Berlin oder München einreichen und dafür vorher einen Termin vereinbaren. Alle Visumanfragen müssen direkt an WorldBridge (ein Geschäftszweig des CSC ) adressiert werden (Internetseite http://www.visainfoservices.com ). 

Bearbeitungszeit
Der Visumantrag sollte möglichst mehrere Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen ) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs , Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet:

 
 
Kontaktadressen
Königlich Britische Botschaft
Wilhelmstraße 70-71, D-10117 Berlin
Tel: (030) 20 45 70. Fax: (030) 20 45 75 94. Konsularabt.: Tel: (030) 20 45 70. Fax: (030) 20 45 75 79.
E-Mail: info@britischebotschaft.de . Konsularabt.: consular@british-embassy.de
Internet: http://www.britischebotschaft.de
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr (Publikumsverkehr), 09.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen).

Königlich Britische Botschaft
Jaurèsgasse 12, A-1030 Wien
Tel: (01) 71 61 30. Fax: (01) 716 13 29 99.
E-Mail: press@britishembassy.at
Internet: http://www.britishembassy.at
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

Konsularabteilung der Botschaft
Jaurèsgasse 10, A-1030 Wien.
Tel: (01) 71 61 3 0. Fax: (01) 716 13 59 00.
Visaangelegenheiten: Tel: (072088) 00 10 (14 US$ pro Anruf) ( World Bridge Service )
E-Mail: viennaconsularenquiries@fco.gov.uk
Internet: http://www.britishembassy.at oder http://www.visainfoservices.com (Visaangelegenheiten bei WorldBridge Service )
Mo-Fr 09.15-10.15 Uhr (Publikumsverkehr), Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr (tel. Auskünfte).
Honorarkonsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck und Salzburg.

Königlich Britische Botschaft
(ohne Visumerteilung)
Thunstrasse 50, CH-3005 Bern
Postanschrift: Postfach 265, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 359 77 00. Fax: (031) 359 77 01. Konsularabt.: Tel: (031) 359 77 41. Fax: (031) 359 77 65.
E-Mail: info@britishembassy.ch
Internet: http://www.britishembassy.ch
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

  Top Flug Specials
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Top-Flüge der Woche.
Jetzt einchecken




Realisierung: Markus Gerber - IT Consulting | Impressum und Kontakt