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Reisepass, Visum und Botschaften > Griechenland
 
Informationen für Griechenland Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Nein
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Nein
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus oder nach Ablauf des Visums gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz.

Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass oder Personalausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist (ab 10 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ausreichend.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. 

Achtung: Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b)  [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und innerhalb von 48 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Visaarten
Touristen- und Transitvisum.

Gültigkeitsdauer
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).

Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen ).

Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Anträge an die zuständige konsularische Vertretung.

Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Einreisebeschränkungen
Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden u.a. folgender Länder ausgestellt wurden:
(a) Türkische Republik Zypern;
(b) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen;

Ausreichende Geldmittel
Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen sind EU-Bürger, Schweizer, Liechtensteiner, Norweger und Isländer.

Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und, dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 
 
Kontaktadressen
Griechische Botschaft
(ohne Visumerteilung)
Jägerstraße 54-55, D-10117 Berlin
Tel: (030) 20 62 60. Fax: (030) 206 26 444.
E-Mail: info@griechische-botschaft.de
Internet: http://www.griechische-botschaft.de

Konsularabteilung der Botschaft
Wittenbergplatz 3a, D-10789 Berlin
Tel: (030) 213 70 33/34. Fax: (030) 218 26 63.
E-Mail: konsulat@griechische-botschaft.de
Mo, Mi, Do, Fr 09.30-13.30 Uhr, Di 09.00-13.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Honorarkonsulat ohne Visumerteilung in Nürnberg.

Griechische Botschaft
Argentinierstraße 14, A-1040 Wien
Tel: (01) 50 61 50. Fax: (01) 505 62 17.
E-Mail: gremb@griechischebotschaft.at
Internet: http://www.griechische-botschaft.at
Mo-Fr 09.00-14.30 Uhr (tel. Auskünfte).

Konsularabteilung der Botschaft
Mattiellistraße 2-4, A-1040 Wien
Tel: (01) 512 71 48. Fax: (01) 505 49 45.
E-Mail: grconsulate@utanet.at
Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr nach Vereinbarung) und 09.00-16.30 Uhr (tel. Auskünfte).
Honorargeneralkonsulat in Salzburg.

Griechische Botschaft
Weltpoststr. 4, CH-3015 Bern
Tel: (031) 356 14 14. Fax: (031) 368 12 72. Konsularabt.: Tel: (031) 356 14 10 (Visa) /11 (für griechische Staatsbürger).
E-Mail: gremb.brn@mfa.gr
Internet: http://www.greekembassy.ch
Mo-Fr 09.00-11.00 Uhr (Publikumsverkehr), 11.00-13.00 Uhr (telefonisch für Visaangelegenheiten), 12.30-14.30 Uhr (telefonisch für Passangelegenheiten).
Generalkonsulate in Genf und Zürich. Konsulat in Lugano.

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