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Reisepass, Visum und Botschaften > Ecuador
 
Informationen für Ecuador Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Hinweis
Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder müssen einen eigenen Kinderreisepass besitzen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die direkt am Flughafen den Einreisestempel erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen Transitvisa, außer wenn sie innerhalb von 12 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise und über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen; die Aufenthaltsdauer wird von der Einreisebehörde festgelegt

Visaarten
U.a. Touristen-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum.

Gültigkeitsdauer
6 Monate.

Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).

Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen ).

Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht
Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für Ecuador für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen. Dies gibt den Reisenden zusätzliche Rechte wie zum Beispiel niedrigere Eintrittspreise für diverse Nationalparks und Schutzgebiete Ecuadors.

Dokumente bei der Einreise
Galapagos-Inseln:

Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der INGALA -Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter http://www.ingala.gov.ec (nur in Spanisch) und unter http://www.ecuadorline.de (in Deutsch).

 
 
Kontaktadressen
Botschaft der Republik Ecuador
Kaiser-Friedrich-Straße 90, D-10585 Berlin
Tel: (030) 238 62 17, 238 62 95. Fax: (030) 34 78 71 26.
E-Mail: kanzlei@botschaft-ecuador.org
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-14.00 Uhr.
Generalkonsulat in Hamburg. Honorargeneralkonsulate in Bremen und München. Honorarkonsulat in Frankfurt/M und Stolberg.

Botschaft der Republik Ecuador
Goldschmiedgasse 10/II/24, A-1010 Wien
Tel: (01) 535 32 08. Fax: (01) 535 08 97.
E-Mail: mecaustria@chello.at
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat in Wien.

Botschaft der Republik Ecuador
Kramgasse 54, CH-3011 Bern
Tel: (031) 351 62 54. Fax: (031) 351 27 71.
E-Mail: embecusuiza@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Edificio Citiplaza, Avenida Naciones Unidas & Republica de El Salvador, Piso 14, Casilla 17-17-536, EC-Quito
Tel: (02) 97 08 20. Fax: (02) 97 08 15.
E-Mail: info@quito.diplo.de
Internet: http://www.quito.diplo.de
Honorargeneralkonsul in Guayaquil. Honorarkonsule in Cuenca und Manta.

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Juan Pablo Sanz y Avenida Amazonas 3617, Edificio Xerox, Piso 2, EC-Quito
Postanschrift: Casilla 17-11-4815, EC-Quito
Tel: (02) 243 41 13, (02) 243 49 48/49. Fax: (02) 244 93 14. 
E-Mail: qui.vertretung@eda.admin.ch
Internet: http://www.eda.admin.ch/quito
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat in Guayaquil.

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