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| Reisepass, Visum und Botschaften > Ecuador | | | | Informationen für Ecuador Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren | | | | Mehr Infos über Ecuador | | | |
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Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Land:
Deutschland
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Österreich
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Schweiz
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Andere EU-Länder
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Türkei
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Hinweis
| Reisepässe (bzw. Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden. |
Reisepass
| Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis:
Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
http://www.icao.int/
) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen. |
Einreise mit Kindern
|
Deutsche:
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder müssen einen eigenen Kinderreisepass besitzen.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer:
Eigener Reisepass.
Türken:
Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Minderjährige Deutsche, die alleine reisen oder nur mit einem Elternteil, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis des anderen Elternteils, bzw. beider Elternteile oder der Erziehungsberechtigten. |
Visum
| Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die direkt am Flughafen den Einreisestempel erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei. |
Transit
| Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen Transitvisa, außer wenn sie innerhalb von 12 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise und über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen; die Aufenthaltsdauer wird von der Einreisebehörde festgelegt |
Visaarten
| U.a. Touristen-, Arbeits-, Transit- und Studentenvisum. |
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
| Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
). |
Aufenthaltsgenehmigung
| Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
). |
Ausreichende Geldmittel
| Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
Impfungen
| Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden. |
Meldepflicht
| Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für Ecuador für einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen. Dies gibt den Reisenden zusätzliche Rechte wie zum Beispiel niedrigere Eintrittspreise für diverse Nationalparks und Schutzgebiete Ecuadors. |
Dokumente bei der Einreise
|
Galapagos-Inseln:
Touristen benötigen ein Einreise-Formular, auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es kann auf der
INGALA
-Internetseite heruntergeladen oder bei der Einreise am Flughafenschalter ausgefüllt werden. Auf den Inseln bekommen die Besucher die eigentliche Einreisekarte. In jedem Fall muss ein gültiges Rückreiseticket vorgewiesen werden.
Weitere Infos unter
http://www.ingala.gov.ec
(nur in Spanisch) und unter
http://www.ecuadorline.de
(in Deutsch). |
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| | | | Kontaktadressen | Botschaft der Republik Ecuador
| Kaiser-Friedrich-Straße 90, D-10585 Berlin
Tel: (030) 238 62 17, 238 62 95. Fax: (030) 34 78 71 26.
E-Mail:
kanzlei@botschaft-ecuador.org
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Konsularabt.:
09.00-14.00 Uhr.
Generalkonsulat
in Hamburg.
Honorargeneralkonsulate
in Bremen und München.
Honorarkonsulat
in Frankfurt/M und Stolberg. |
Botschaft der Republik Ecuador
| Goldschmiedgasse 10/II/24, A-1010 Wien
Tel: (01) 535 32 08. Fax: (01) 535 08 97.
E-Mail:
mecaustria@chello.at
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat
in Wien. |
Botschaft der Republik Ecuador
| Kramgasse 54, CH-3011 Bern
Tel: (031) 351 62 54. Fax: (031) 351 27 71.
E-Mail:
embecusuiza@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Konsularabt.:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. |
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
| Edificio Citiplaza, Avenida Naciones Unidas & Republica de El Salvador, Piso 14, Casilla 17-17-536, EC-Quito
Tel: (02) 97 08 20. Fax: (02) 97 08 15.
E-Mail:
info@quito.diplo.de
Internet:
http://www.quito.diplo.de
Honorargeneralkonsul
in Guayaquil.
Honorarkonsule
in Cuenca und Manta. |
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
| Juan Pablo Sanz y Avenida Amazonas 3617, Edificio Xerox, Piso 2, EC-Quito
Postanschrift: Casilla 17-11-4815, EC-Quito
Tel: (02) 243 41 13, (02) 243 49 48/49. Fax: (02) 244 93 14.
E-Mail:
qui.vertretung@eda.admin.ch
Internet:
http://www.eda.admin.ch/quito
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat
in Guayaquil. |
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| Hier finden Sie eine Auswahl unserer Top-Flüge der Woche.
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