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| Reisepass, Visum und Botschaften > Chile | | | | Informationen für Chile Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren | | | | Mehr Infos über Chile | | | |
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Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Land:
Deutschland
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Österreich
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Schweiz
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Andere EU-Länder
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Türkei
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Anmerkung
| Da sich Bestimmungen oft kurzfristig ändern, sollte man sich bei der zuständigen Botschaft nach den neuesten Regelungen erkundigen. |
Reisepass
| Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. |
Einreise mit Kindern
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Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass:
Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher:
Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer:
Eigener Reisepass.
Türken:
Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die alleine reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diese in spanischer Sprache verfasste Erklärung muss von einer chilenischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beglaubigt sein. Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kinder reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind oder adoptiert haben, müssen ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Eine minderjährige Person, die bei Einreise nach Chile von den Erziehungsberechtigten begleitet wird, jedoch nicht in deren Begleitung ausreisen soll, benötigt eine Einverständniserklärung in der oben beschriebenen Form zur Ausreise aus Chile. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu °°uuml;bersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. |
Visum
| Bei Einreise erhalten Touristen kostenlos eine "Tarjeta de Tourismo" (Touristenkarte), die bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Bei Verlust muss bei der "Policía Internacional" in Santiago, Gral. Borgoño 1052, bzw. bei Polizeistationen ("Carabineros") in den Provinzen ein Doppel angefordert werden. Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. |
Transit
| Ansonsten visapflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
Visaarten
| Touristen-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisum. Wer in Chile arbeiten oder studieren möchte, braucht eine besondere Genehmigung. Besucher aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Chile unterhalten, benötigen Aufenthaltsvisa. |
Gültigkeitsdauer
| Aufenthaltsvisum bis zu 3 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr (Arbeitsvisum bis zu 2 Jahren). |
Antragstellung
| Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
). Visa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden. |
Aufenthaltsgenehmigung
| Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt. |
Bearbeitungszeit
| Ca. 4 Wochen, abhängig von der Nationalität. |
Ausreichende Geldmittel
| Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
Verlängerung des Aufenthalts
| Die 90-tägige Aufenthaltsdauer kann gegen eine Gebühr von 100 US-Dollar einmalig um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung im "Departamento de Extranjería" (Ausländerbehörde), Agustinas 1235, Santiago de Chile, Tel. 5502400/5502454 , oder bei der jeweiligen "Gobernación Provincial" (Provinzverwaltung) beantragt werden. |
Einreise mit Haustieren
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Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftlands benötigt. Zusätzlich wird ein Zertifikat über eine Tollwutimpfung verlangt, die maximal 12 Monate und mindestens 30 Tage vor der Ankunft durchgeführt wurde.
Anmerkung:
Die Einfuhr von Papageien ist verboten. |
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| | | | Kontaktadressen | Botschaft der Republik Chile
| Mohrenstraße 42, D-10117 Berlin
Tel: (030) 726 20 35. Fax: (030) 726 20 36 03.
E-Mail:
comunicaciones@echilealemania.de
Internet:
http://www.embajadaconsuladoschile.de
Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr. |
Konsularabteilung der Botschaft
| Mohrenstraße 42, D-10117 Berlin
Tel: (030) 726 20 39 01/-02. Fax: (030) 204 43 12.
E-Mail:
consulado@echilealemania.de
Mo, Di, Do und Fr 09.00-13.00 Uhr und Mi 11.00-16.00 Uhr (Termin nach Vereinbarung).
Generalkonsulate
mit Visumerteilung in Hamburg und München.
Honorarkonsulate
ohne Visumerteilung in Bremen, Frankfurt/M., Kiel und Stuttgart. |
Botschaft der Republik Chile
| Lugeck 1, 3. Stock, Tür 10, A-1010 Wien
Tel: (01) 512 92 08. Fax: (01) 512 92 08 33. Konsularabt.: Tel: (01) 512 23 53.
E-Mail:
echileat1@chello.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (Termin nach Vereinbarung). Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr, Termin nach Vereinbarung), 09.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen).
Honorarkonsulate
in Klagenfurt, Salzburg, Linz und Wien. |
Botschaft der Republik Chile
| Eigerplatz 5, 12. Stock, CH-3007 Bern
Tel: (031) 370 00 58. Fax: (031) 372 00 25. Konsularabt.: Tel: (031) 370 00 59. Fax: (031) 371 07 48.
E-Mail:
embajada@embachile.ch
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. |
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
| Las Hualtatas 5677, Casilla 220, Correo 30, Vitacura, CL-Santiago de Chile
Postanschrift: Las Hualtatas 5677, Casilla 220, Correo 30, Vitacura, CL-Santiago de Chile
Tel: (02) 463 25 00. Fax: (02) 463 25 25.
E-Mail:
info@santiago.diplo.de
Internet:
http://www.santiago.diplo.de
Honorarkonsulate
in Antofagasta, Arica, Concepcíon, La Serena, Osorno, Puerto Montt, Temuco, Valdivia und Valparaíso. |
Botschaft der Republik Österreich
| Barros Errázuriz 1968, Piso 3, CL-Santiago de Chile
Tel: (02) 223 47 74. Fax: (02) 204 93 82.
E-Mail:
santiago-de-chile@bmeia.gv.at
Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Honorarkonsulate
in Arica, Valdivia und Valparaíso (zurzeit geschlossen). |
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
| Americo Vespucio Sur 100, Piso 14, CL-Santiago de Chile (Las Condes)
Tel: (02) 263 42 11. Fax: (02) 263 40 94.
E-Mail:
san.vertretung@eda.admin.ch
Internet:
http://www.eda.admin.ch/santiago
Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr. |
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