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Reisepass, Visum und Botschaften > Brasilien
 
Informationen für Brasilien Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.

Hinweis
In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf http://www.dpf.gov.br eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços à Comunidade und dort unter Formulário Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt.

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis grundsätzlich mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr (am besten Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter; bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen)

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alle Personen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Außerdem muss für alle alleinreisenden Minderjährigen die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der zuständigen brasilianischen Botschaft beglaubigt werden.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische (und von einigen der Länder (s. Anmerkung) auch für geschäftliche) Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, die Schweiz und die Türkei ( [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern).

Anmerkung:
Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen ) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen.

Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte.

Visaarten
u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum.

Gültigkeitsdauer
Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei ( Policia Federal ) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.

Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen ).

Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen ).

Bearbeitungszeit
Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Mindestens 3-5 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Arbeitstage.

Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts
Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden.

Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay).

 
 
Kontaktadressen
Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
Wallstraße 57, D-10179 Berlin
Tel: (030) 72 62 80. Fax: (030) 72 62 83 20.
Konsularabt.: Tel: (030) 72 62 86 00 (allg. Fragen). Fax: (030) 72 62 86 99.
E-Mail: brasil@brasemberlim.de
Internet: http://www.brasilianische-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulate in Frankfurt/M (Tel: (069) 920 74 20) und München (Tel: (089) 210 37 60).
Honorarkonsulate in Aachen, Bremen, Hannover, Hamburg, Stein bei Nürnberg und Stuttgart.

Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
Pestalozzigasse 4, A-1010 Wien
Tel: (01) 512 06 31. Fax: (01) 513 83 74. Konsularabt.: Tel: (01) 512 06 32.
E-Mail: mail@brasilemb.at
Internet: http://www.brazil.or.at
Mo-Fr 10.00-13.00 (Parteienverkehr) und 15.00-17.00 Uhr (telefonisch). Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Parteienverkehr) und 15.00-17.00 Uhr (telefonisch).
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.

Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
(ohne Visumerteilung)
Monbijoustraße 68, CH-3007 Bern
Postanschrift: Postfach 1004, CH-3000 Bern 23
Tel: (031) 371 85 15. Fax: (031) 371 05 25.
E-Mail: info@brasbern.ch
Internet: http://www.brasbern.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Zürich (Tel: (044) 206 90 20. Internet: http://www.consuladobrasil.ch ) und in Genf (Tel: (022) 906 90 20).

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