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| Reisepass, Visum und Botschaften > Brasilien | | | | Informationen für Brasilien Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren | | | | Mehr Infos über Brasilien | | | |
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Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Land:
Deutschland
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Österreich
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Schweiz
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Andere EU-Länder
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
1
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Land:
Türkei
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Nein
Rückflugticket erforderlich:
Ja
Anmerkung
| Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt. |
Hinweis
| In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf
http://www.dpf.gov.br
eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter
Serviços à Comunidade
und dort unter
Formulário Eletrônica de Migração
die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt. |
Reisepass
| Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis:
Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: |
Einreise mit Kindern
|
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis grundsätzlich mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass:
Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher:
Eigener Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr (am besten Eintragung des Kindes im Reisepass der Mutter; bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen)
Schweizer:
Eigener Reisepass.
Türkei:
Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Alle Personen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Außerdem muss für alle alleinreisenden Minderjährigen die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der zuständigen brasilianischen Botschaft beglaubigt werden. |
Visum
| Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische (und von einigen der Länder (s. Anmerkung) auch für geschäftliche) Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, die Schweiz und die Türkei (
[1]
Ausnahmen:
Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern).
Anmerkung:
Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. |
Transit
| Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Achtung:
Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit
(a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport,
(b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport,
(c) am Confis Airport in Belo Horizonte. |
Visaarten
| u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum. |
Gültigkeitsdauer
|
Touristen-, Geschäftsvisum:
bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (
Policia Federal
) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen. |
Antragstellung
| Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
). |
Aufenthaltsgenehmigung
| Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s.
Adressen
). |
Bearbeitungszeit
| Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Mindestens 3-5 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Arbeitstage. |
Ausreichende Geldmittel
| Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
Impfungen
| Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden. |
Verlängerung des Aufenthalts
| Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden. |
Einreise mit Haustieren
|
Vögel
dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für
Hunde und Katzen
wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Für Tiere, die älter als 4 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Zusätzlich wird eine Genehmigung von einem brasilianischen Konsulat im Herkunftsland benötigt (ausgenommen sind Argentinien, Uruguay und Paraguay). |
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| | | | Kontaktadressen | Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
| Wallstraße 57, D-10179 Berlin
Tel: (030) 72 62 80. Fax: (030) 72 62 83 20.
Konsularabt.: Tel: (030) 72 62 86 00 (allg. Fragen). Fax: (030) 72 62 86 99.
E-Mail:
brasil@brasemberlim.de
Internet:
http://www.brasilianische-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulate
in Frankfurt/M (Tel: (069) 920 74 20) und München (Tel: (089) 210 37 60).
Honorarkonsulate
in Aachen, Bremen, Hannover, Hamburg, Stein bei Nürnberg und Stuttgart. |
Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
| Pestalozzigasse 4, A-1010 Wien
Tel: (01) 512 06 31. Fax: (01) 513 83 74. Konsularabt.: Tel: (01) 512 06 32.
E-Mail:
mail@brasilemb.at
Internet:
http://www.brazil.or.at
Mo-Fr 10.00-13.00 (Parteienverkehr) und 15.00-17.00 Uhr (telefonisch). Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Parteienverkehr) und 15.00-17.00 Uhr (telefonisch).
Honorarkonsulate
in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg. |
Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
| (ohne Visumerteilung)
Monbijoustraße 68, CH-3007 Bern
Postanschrift: Postfach 1004, CH-3000 Bern 23
Tel: (031) 371 85 15. Fax: (031) 371 05 25.
E-Mail:
info@brasbern.ch
Internet:
http://www.brasbern.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Generalkonsulat
mit Visumerteilung in Zürich (Tel: (044) 206 90 20. Internet:
http://www.consuladobrasil.ch
) und in Genf (Tel: (022) 906 90 20). |
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| Hier finden Sie eine Auswahl unserer Top-Flüge der Woche.
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