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Reisepass, Visum und Botschaften > Bolivien
 
Informationen für Bolivien Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren
 
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Reisepass/Visum

Reisepass/Visum
Land: Deutschland
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Österreich
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Schweiz
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Andere EU-Länder
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: 1
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Land: Türkei
    Pass erforderlich: Ja
    Visa erforderlich: Nein
    Rückflugticket erforderlich: Ja
Anmerkung
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/ ) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass. 


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten Minderjährige, die sich länger als 90 Tage in Bolivien aufgehalten haben und die alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz (bis zu 30 Tagen) und Türkei ( [1] Ausnahmen: Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik. Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta und Rumänien).

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

Visaarten
U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck (Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.

Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise: ab Einreisetag 30 Tage gültig;
Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort.

Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).

Für Staatsangehörige mancher Länder muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen ).

Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen ).

Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit, 1-2 Tage bis maximal 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen
Für die Einreise nach Bolivien ist ein gültiger internationaler Gelbfieberimpfpass zwingend erforderlich (Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Reise erfolgt sein.). Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann kann ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren
Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist.

 
 
Kontaktadressen
Botschaft der Republik Bolivien
Wichmannstraße 6, D-10787 Berlin
Tel: (030) 263 91 50. Fax: (030) 26 39 15 15.
E-Mail: embajada.bolivia@berlin.de
Internet: http://www.bolivia.de
Mo-Do 09.00-17.00 und Fr 09.00-14.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M. und München.

Botschaft der Republik Bolivien
Waaggasse 10/4, A-1040 Wien
Tel: (01) 587 46 75. Fax: (01) 586 68 80.
E-Mail: embolaustria@of-viena.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-16.30 Uhr (Termin nach Vereinbarung).
Honorarkonsulate in Linz, Salzburg und Wien.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Avenida Arce 2395, BO-La Paz
Postanschrift: Casilla 5265, BO-La Paz
Tel: (02) 244 00 66. Fax: (02) 244 14 41.
E-Mail: info@ambajada-alemana-bolivia.org oder info@deutsche-botschaft-bolivien.org
Internet:  http://www.la-paz.diplo.de
Honorarkonsulate in Cochabamba, Santa Cruz, Sucre und Tarija.

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Calle 13, no 455, esquina 14 de Septiembre, Obrajes, BO-La Paz
Postanschrift: Casilla 9356, BO-La Paz
Tel: (02) 275 12 25. Fax: (02) 22 14 08 85.
E-Mail: paz.vertretung@eda.admin.ch
Internet: http://www.eda.admin.ch/lapaz

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