 |
|
|
|
|
 |
| Reisepass, Visum und Botschaften > Australien | | | | Informationen für Australien Reisepass, Visum und Beantragung, Einreise mit Kindern, Transit, Einreise mit Haustieren | | | | Mehr Infos über Australien | | | |
| | |
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Land:
Deutschland
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Ja
Rückflugticket erforderlich:
Nein
Land:
Österreich
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Ja
Rückflugticket erforderlich:
Nein
Land:
Schweiz
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Ja
Rückflugticket erforderlich:
Nein
Land:
Andere EU-Länder
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Ja
Rückflugticket erforderlich:
Nein
Land:
Türkei
Pass erforderlich:
Ja
Visa erforderlich:
Ja
Rückflugticket erforderlich:
Nein
Anmerkung
|
Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.
|
Reisepass
| Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Staatsangehörige Neuseelands können ihren Reisepass in Australien verlängern lassen, falls während des Aufenthalts seine Gültigkeit ausläuft.
Anmerkung:
Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Hinweis:
Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
http://www.icao.int/
) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen. |
Einreise mit Kindern
|
Deutsche:
Kinderreisepass oder Kinderausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass:
Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer:
Eigener Reisepass.
Türken:
Eigener Reisepass.
Anmerkung:
Kinder brauchen ein eigenes eVisitor-Visum (siehe unten), auch Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind. |
Visum
| Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands.
I.) eVisitor-Visum
Das
Australian Immigration Department
erstellt für Besucher aus der EU so genannte
eVisitor
-Visas für Kurzurlaub und Geschäftsreisen.
Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der australischen Botschaft in Berlin, Internet:
http://www.germany.embassy.gov.au/
).
Beantragung u.a. auf der Internetseite des
Australian Immigration Departments
http://www.eta.immi.gov.au/
.
Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein eVisitor-Visum beantragen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, zahlreiche andere europäische Länder und Schweiz, jedoch nicht die Türkei.
II.)
Elektronisches Touristenvisum e676
Ein elektronisches Touristenvisum e676 können Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten online beantragen:
Alle EU-Länder, Schweiz, Türkei |
Transit
| Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die meisten anderen EU-Länder (
Ausnahmen:
Bulgarien und Rumänien) und Schweiz.
Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen. |
Visaarten
| eVisitor,
Lang- und kurzfristige Besucher- und Geschäftsvisa,
Temporary Business Long-stay Visa,
Working Holiday Maker Visum (WHMV). (Mit einem Working Holiday Visum können Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter
http://www..australia.com/whv/de/index.html
). |
Gültigkeitsdauer
| Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die eVisitor-Visa für Aufenthalte von jeweils maximal 3 Monaten sind 1 Jahr ab Ausstellungstag gültig.
Verlängerung ist gegen Gebühr beim
Department of Immigration and Multicultural Affairs
in Australien möglich. |
Antragstellung
| Online unter
http://www.immi.gov.au
, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
eVisitor:
Das eVisitor ist auch bei Reisebüros, Fluggesellschaften oder online beim
Department of Immigration and Multicultural Affairs (DIMA)
(Internet:
http://www.eta.immi.gov.au
) erhältlich.
Temporary Business Long-stay Visas können nur online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger der Temporary Business Long-stay Visas, die von einer nichtaustralischen Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin bei der australischen Botschaft in Berlin gestellt werden. |
Aufenthaltsgenehmigung
| Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s.
Adressen
). |
Bearbeitungszeit
| eVisitor: das online beantragte Visum wird in den meisten Fällen in wenigen Minuten bewilligt.
Non-ETA Visas:
24 Std. - 4 Wochen, länger während der Hauptreisezeit. |
Impfungen
| Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden. |
Einreise mit Haustieren
| Hunde und Katzen, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einreisen, müssen mindestens 30 Tage in Quarantäne verbringen. |
| | | |
| | | | Kontaktadressen | Australische Botschaft
| Wallstraße 76-79, D-10179 Berlin
Tel: (030) 880 08 80. Fax: (030) 880 08 82 10. Visumstelle: Tel: (030) 700 12 91 29.
E-Mail:
info@australian-embassy.de
oder
visaquestions.berlin@dfat.gov.au
Internet:
http://www.germany.embassy.gov.au
Mo-Do 08.30-17.00 Uhr, Fr 08.30-16.15 Uhr.
Visumstelle: Mo, Mi, Fr 09.00-11.00 Uhr, Di, Do geschlossen (Publikumsverkehr und tel. Anfragen).
Generalkonsulat
in Frankfurt/M. (Tel. (069) 90 55 80).
(Auch für die Schweiz zuständig). |
Australische Botschaft
| Mattiellistrasse 2-4, A-1040 Wien
Tel: (01) 50 67 40. Fax: (01) 504 11 78.
E-Mail:
austemb@aon.at
und
visaquestions.vienna@dfat.gov.au
Internet:
http://www.australian-embassy.at
Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr. Visaabteilung: nur nach tel. Vereinbarung (Tel: (01) 50 67 41 40 (11.00-13.00 Uhr) |
| |
|
| |
| Hier finden Sie eine Auswahl unserer Top-Flüge der Woche.
|
|
|